Tel.: 0 8142 / 448 468 - 0 (Mo-Fr: 9:00 – 12:00 Uhr)

Stadtwerke Olching

Stadtwerke Olching

Mo - Fr: 9:00 – 12:00 Uhr

Tel.: 0 8142 / 448 468 - 0
E-Mail info@sw-olching.de

Stadtwerke Olching
Ilzweg 1, 82140 Olching

Open in Google Maps
  • Home
  • PRODUKTE

    PRODUKTE

    • Strom
    • Fernwärme
    • Fotovoltaik
    • E-Mobility
    • Erdgas
    • Strom
    • Fernwärme
    • Fotovoltaik
    • E-Mobility
    • Erdgas
  • KUNDENCENTER

    KUNDENCENTER

    • Formularcenter
    • Störung melden
    • Servicenummern
    • Aktuelle Baumaßnahmen
    • Baustellentagebuch
    • Energy Insights
    • Formularcenter
    • Störung melden
    • Servicenummern
    • Aktuelle Baumaßnahmen
    • Baustellentagebuch
  • GESCHÄFTSKUNDEN
  • UNTERNEHMEN

    UNTERNEHMEN

    • Klimaneutralität
    • Netze
    • Aktuelles & Presse
    • Karriere
    • Ansprechpartner
    • Aktuelle Veranstaltungen
    • Sponsoring
    • Klimaneutralität
    • Netze
    • Aktuelles & Presse
    • Karriere
    • Ansprechpartner
    • Aktuelle Veranstaltungen
  • KONTAKT
  • STROMNETZ
Jetztanfragen
Dienstag, 31 Januar 2023 / Veröffentlicht in News

Informationen zu den Preisbremsen

Sie haben es sicher schon mitbekommen: Der Gesetzgeber hat die Einführung von Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme beschlossen.

Mit der Preisbremse wird die Kosten-Belastung der Kunden zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich, auch weiterhin Energie einzusparen. Energieeinsparungen können auch während der Dauer der Preisbremse einen kostenmindernden Nutzen haben.

Nachfolgend haben wir einige wichtige Informationen zusammengestellt. Die Umsetzung der Energiepreisbremsen startet im März 2023, dann werden auch die Monate Januar und Februar berücksichtigt. Die Preisbremsen wirken für das gesamte Jahr 2023, eine Verlängerung bis April 2024 ist möglich.

Wichtig für Sie: Sie müssen nichts tun, wir kümmern uns um alles! Wir passen Ihre Abschläge an und geben die Entlastungen an Sie weiter.

Seit Monaten ist die Situation an den Energiemärkten angespannt. Durch die deutlich gestiegenen Beschaffungskosten für Energie sind die Preise für Strom, Gas und Wärme gestiegen bzw. noch immer auf einem deutlich höheren Niveau als in den Vorjahren. Der Gesetzgeber hat daher die Einführung der Energiepreisbremsen beschlossen, um Haushalte und Unternehmen in Deutschland zu entlasten. Damit wird in 2023 für ein bestimmtes Mengenkontingent (bei Haushalt und Kleingewerbe sind das 80 Prozent, bei Industriekunden 70 Prozent des historischen Verbrauchs) eine Preisobergrenze eingeführt und nur die Verbrauchsmengen, die über diesem Kontingent liegen, werden zum Preis des jeweiligen Versorgungsvertrages abgerechnet. 
Das Entlastungskontingent (Jahresverbrauchswert in kWh bei Strom und Erdgas, in MWh bei Fernwärme) wird mit Ihrem jeweiligen Vertragspreis zu einem Jahreswert in Euro hochgerechnet. Dieselbe Menge wird dann mit dem Preis aus dem Preisdeckel berechnet. Der so berechnete Jahreswert in Euro wird vom Hochrechnungswert mit dem Vertragspreis abgezogen. Die so ermittelte Differenz wird durch 12 geteilt und Ihnen als monatlicher Entlastungsbetrag gutgeschrieben und in den zukünftigen Abschlagszahlungen verrechnet.

Sollte Ihr Vertragspreis zukünftig unter den Preisdeckel sinken, gibt es ab diesem Zeitpunkt keinen Anspruch mehr auf den Entlastungsbetrag.

Der Entlastungsbetrag muss wegen der gesetzlichen Vorgaben monatlich aufgeteilt werden. Es ist nicht erlaubt, das Entlastungskontingent beispielsweise vollständig im ersten Quartal anzusetzen, wenn der Preis im zweiten Quartal unter den Preisdeckel sinken sollte.

Die so berechneten und gewährten Entlastungsbeiträge werden Ihnen in der nächsten Jahresabrechnung gesondert ausgewiesen. Wenn Sie Ihren Verbrauch im Jahr 2023 auf 80 Prozent des Verbrauchs des Jahres 2021 senken können, unterliegt damit Ihr gesamter Verbrauch des Jahres 2023 dem Preisdeckel.

Wie sich die Preisbremsen auf Ihre monatlichen Kosten für Erdgas, Wärme und Strom auswirken, können Sie über den Gaspreisbremsen- und Strompreisbremsen-Rechner des Bundesverbands für Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) in Erfahrung bringen.

Bitte beachten Sie: Die errechneten Ergebnisse dienen als grobe Orientierung und müssen nicht Ihren tatsächlichen monatlichen Abschlagszahlungen entsprechen. Die Rechner sind zudem nur bis zu einem Verbrauch von 1,5 Millionen kWh ausgelegt.

Zum Rechner >>

Für Stromlieferstellen gilt:

Der Strompreis (Verbrauchspreis) für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde Brutto gedeckelt. Dies gilt für 80 Prozent des Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Der 80 Prozent-Verbrauchswert, der Basis für die Berechnung der Preisbremse ist, wird im Gesetz als Entlastungskontingent bezeichnet. Für den Verbrauch über diese 80 Prozent hinaus gilt der vertraglich vereinbarte Preis.

Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis vor Netzentgelten und staatlichen Belastungen) für 70 Prozent des Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch sie zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Vertragspreis.

Für Erdgas- bzw. Wärmelieferstellen gilt:

Unter anderem private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden werden entlastet. Dabei werden 80 Prozent des historischen Verbrauchs, in der Regel gemessen am Verbrauch von 2021, zu einem gedeckelten Arbeitspreis von 12 ct/kWh Brutto bei Gas und von 9,5 ct/kWh brutto bei Fernwärme abgerechnet. Für den Verbrauch über diese 80 Prozent hinaus gilt der vertraglich vereinbarte Preis.

Die Entlastungen werden mit Mitteln des Bundes finanziert.

Nein, die Abschläge zum Jahresbeginn 2023 sind nicht betroffen, denn die Umsetzung der Preisbremsen startet erst im März.
Mit der im Januar 2022 versendeten Jahresabrechnung teilen wir Ihnen die Abschläge für 2023 mit. Diese Abschläge für das Jahr 2023 werden wie immer berechnet (in der Regel: Verbrauch aus 2022 multipliziert mit Arbeitspreisen gültig ab 01. Januar 2023 zuzüglich Grundpreisen ab 01. Januar 2023).

Die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme starten im März 2023, dann werden auch die Monate Januar und Februar berücksichtigt und es erfolgt eine Anpassung der Abschläge. Unterjährig sind die Absenkungen als vorläufig zu sehen, die endgültige Abrechnung erfolgt mit der Jahresabrechnung.

Das bedeutet für Sie: Für Januar und Februar zahlen Sie den Abschlag, den wir Ihnen im Zuge der Jahresabrechnung für 2022 für das aktuelle Kalenderjahr mitgeteilt haben. Für Ihren Verbrauch im März erhalten Sie das erste Mal eine Entlastung aus der Preisbremse.

Nichts. Als unser Vertragspartner werden wir die Entlastung automatisch über unsere Abrechnung für Sie umsetzen.

 

What you can read next

Stadtwerke-Kunden profitieren von Steuersenkung
Informationen zum Fernwärmeausbau 2019 der Stadtwerke Olching in der Haupt- und Fritzstraße
Überprüfung des Fernwärmenetzes mittels Drohnen am Freitag, 19.03.2021

Neueste Beiträge

  • Informationen zu den Preisbremsen
  • Information zur staatlichen Soforthilfe
  • Fernwärme-Bauarbeiten in der Sägmühlstraße erfolgreich abgeschlossen
  • Stadtwerke Olching gewinnen Energiewende Award 2021
  • Erste Ladesäule der Stadtwerke Olching in Gernlinden in Betrieb genommen

AKTUELLES
& NEWS

Information zur staatlichen Soforthilfe

02 Dezember 2022 Von Administrator in News

Fernwärme-Bauarbeiten in der Sägmühlstraße erfolgreich abgeschlossen

27 Oktober 2021 Von Tanja Höchst in Presse, Allgemein, News

Stadtwerke Olching gewinnen Energiewende Award 2021

12 Oktober 2021 Von Tanja Höchst in Allgemein, News, Presse

Erste Ladesäule der Stadtwerke Olching in Gernlinden in Betrieb genommen

30 Juli 2021 Von Tanja Höchst in Allgemein, News, Presse

Patentiere der Stadtwerke erhalten neuen Baum für ihr Gehege im Vogelpark Olching

20 Mai 2021 Von Tanja Höchst in Allgemein, News, Presse
Alle News anzeigen

Nachricht an uns

1 Persönliche Angaben
2 Ihr Anliegen
  • Bitte geben Sie hier Ihre Kontaktdaten ein:

  • Ich habe folgendes Anliegen und bitte um eine Kontaktaufnahme:

  • Bitte teilen Sie uns die folgenden Angaben mit:

Vertrag kündigen

  • Ihre Kontaktmöglichkeiten nutzen wir nur für Rückfragen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens.
  • Datum der Kündigung zum frühestmöglichen Zeitpunkt
  • Akzeptierte Datentypen: jpg, jpeg, png, pdf.
    Fügen Sie eine Datei hinzu z.B. beim Sterbefall die Sterbeurkunde (max. 20MB | erlaubte Dateitypen: jpg, jpeg, png, pdf)
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • HOME
    • Kontakt
    • Einkaufsbedingungen
    • Datenschutzerklärung
    • Impressum
  • KUNDENCENTER
    • Servicenummern
    • Störung melden
  • UNTERNEHMEN
    • Ansprechpartner
    • Karriere
    • Aktuelles & Presse
    • Netze
    • Aktuelle Veranstaltungen
  • GESCHÄFTSKUNDEN
    • Ökostrom für Geschäftskunden
    • Faires Erdgas für Geschäftskunden
    • Fernwärme für Geschäftskunden
    • Contracting für Geschäftskunden

Service

Verträge hier kündigen
OBEN Tel.: 0 8142 / 448 468 - 0 Jetzt anfragen
© Copyright 2020 Mumme & Partner - Digitalagentur - All rights reserved.