Zum 6. Juni 2025 tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft: der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel.
Was bedeutet das?
Um den Energiemarkt verbraucherfreundlicher und effizienter zu gestalten, hat die EU mit der Richtlinie 2019/944 neue Vorgaben beschlossen. Auf nationaler Ebene wird diese Regelung durch § 20a Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) umgesetzt. Ab diesem Datum muss der technische Wechselprozess des Stromlieferanten innerhalb eines Werktags möglich sein. Die Bundesnetzagentur sorgt für die bundesweite Umsetzung.
Was bedeutet das konkret für Sie?
Wenn Sie einen Umzug oder Auszug planen, müssen Sie Ihren Stromvertrag rechtzeitig im Voraus kündigen oder anmelden. Die wichtigsten Fristen im Überblick:
- Abmeldung: möglich zum nächsten Werktag
- Anmeldung: möglich ab dem übernächsten Werktag
🔔 Unsere Empfehlung: Melden Sie sich mindestens 14 Tage vor dem geplanten Umzug oder Auszug bei uns.
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Warum ist eine frühzeitige Meldung so wichtig?
Wenn Sie Ihren Auszug nicht rechtzeitig melden, bleiben Ihre Energieanschlüsse weiterhin auf Ihren Namen registriert. Das bedeutet: Sie haften für den Stromverbrauch, selbst wenn bereits jemand anderes in Ihrer alten Wohnung wohnt. Mit einer frühzeitigen Information vermeiden Sie unnötige Kosten – und wir können sicherstellen, dass Ihre Ab- oder Anmeldung reibungslos verläuft.
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Unsere Kolleginnen sind gerne für Sie persönlich da in unserem Kundencenter, Ilzweg 1 oder per Telefon 08142-448 468-0 sowie per E-Mail an info@sw-olching.de